Schütter’s Zwei: Tolle Tapas vorm Theater – mit Diskussions-Dessert (über Essensfotos)
22087 Hamburg (Uhlenhorst)
Tel. (0172) 4777434
http://www.schuetters-zwei.de
Wie Namen einen in die Irre führen können: Dass sich hinter Schütter’s Zwei ein Tapas-Restaurant verbirgt, fand ich erst kürzlich in der nahegelegenen Gaststätte Flickenschildt (die ich an einem denkwürdigen Abend in mein Herz schloss) mit einer Umgebungssuche per Restaurant-Apps heraus.
Am Samstag Abend ließ ich mich im Außenbereich nieder (Stuhl und Tisch wurden netterweise extra für mich hinausgetragen) und war zufrieden. Der Service war sympathisch und aufmerksam, die Speisen schmackhaft:
● Oliven aufs Haus, lecker in Knoblauch eingelegt
● Sopa con queso de cabra y chorizo (hausgemachte Ziegencremesuppe mit Chorizo / 5,50 Euro, Stand: Juli 2017)
● Dátiles con Bacon (Datteln im Speckmantel / 6,90 Euro)
● Papas arrugadas con mojo verde y mojo rojo (kanarische Kartoffeln mit Mojo-Dip / 5,90 Euro)
Vorab genoss ich eine feine Cava Brut „Nu allongé“ (Penedés/Spanien, 4,90 Euro/0,1l), zum Essen dann Verdejo & Sauvignon Blanc „Mundo de Yuntero“ (5,50 Euro/0,2l). Die Beschreibung stimmte: „Knackig-frischer Wein zum Spaßhaben: Zitronen, frische Blumen und eine Spur Stachelbeere.“
Zum Schluss gab es noch eine überflüssige Debatte, wie ich sie nach meinen zusammen knapp zehn Jahren in Bewertungsportalen wie Qype und Yelp und hunderten von Restaurantbewertungen u. a. in meinem Blog noch nie erlebt hatte. Zum ersten Mal beschwerte sich eine Service-Kraft darüber, dass ich Essen und Speisekarte fotografiert hätte, ohne vorher zu fragen, und bezog sich dabei ziemlich keck auf fragwürdige juristische Theorien. (Sie war verständlicherweise sauer auf unlautere Hobbykritiker, darunter immer mal wieder auch gehässige Mitbewerber der jeweiligen Läden, die im Schutz des Anonymen Verrisse verzapfen. Ich gab ihr im Interesse der Transparenz meine Visitenkarte, damit sie sich gegebenenfalls hinterher beschweren kann.)
Ich muss so etwas aus berufsbedingten Gründen wissen und fasse mal aus gegebenem Anlass die rechtlichen Grundlagen zusammen (ich bin selbst kein Jurist, habe aber viele Jahre lang in Zusammenarbeit mit Fachanwälten Artikel zum Thema verfasst):
● Grundsätzlich hat ein Restaurantbesitzer das Hausrecht, er kann also das Fotografieren von Speisen generell verbieten. Ich fände es aber schlau, so etwas durch einen klaren Vermerk z. B. auf der Speisekarte mitzuteilen. Dann bleiben Gästen unangenehme Diskussionen wie die am Samstag Abend erspart.
● Gegen die Veröffentlichung von Essensfotos mit dem Verweis aufs Urheberrecht des Kochs vorzugehen, ist nicht sehr erfolgversprechend. IT-Anwalt Christian Leuthner auf wiwo.de: „Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss das Gericht eine besondere Individualität und Kreativität aufweisen.“
● Fotos anderer Gäste ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, verstößt grundsätzlich gegen deren Persönlichkeitsrechte.
● Speisekarten als Gedächtnisstütze zu fotografieren, ist erlaubt. Man sollte sie nur nicht veröffentlichen, da gegebenenfalls die Rechte der beteiligten Urheber (Fotografen, Grafiker, Texter) verletzt werden.
● Man sollte es eigentlich nicht erwähnen müssen; da aber immer wieder Verstöße geschehen, ist es leider nötig: Von anderen Fotografen angefertigte Aufnahmen zu verwenden, ist ohne deren Genehmigung grundsätzlich illegal. Das gilt natürlich auch für Fotos von Restaurant-Websites. Zu den wenigen Ausnahmen zählen Bilder, die explizit zur Weiterverbreitung freigegeben sind. Allein die Tatsache, dass ein Fotograf ein Foto schon von sich aus im Internet veröffentlicht hat, ist *kein* Indiz dafür, dass andere es kopieren dürfen!
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